Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2025 · Reason Cedar GmbH, Euskirchen
1. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Verträge über Webanalyse, Kampagnenauswertung, Reporting und verwandte Beratungsleistungen zwischen der Reason Cedar GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber. Mit der schriftlichen Auftragserteilung oder der Annahme eines Angebots gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Leistungen
Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Auswertung und Beratung, nicht den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Kampagnen. Termine sind verbindlich, sofern schriftlich bestätigt; Verzögerungen durch fehlende Zugangsdaten gehen zulasten des Auftraggebers.
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugänge, Exporte und Ansprechpersonen bereit und stellt sicher, dass die Übermittlung der Daten rechtmäßig erfolgt. Unvollständige Unterlagen können den Leistungsumfang einschränken.
4. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Retainer-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
5. Geistiges Eigentum
Berichte, Vorlagen und Methodikhinweise bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, bis die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist. Danach erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung, ausgenommen verbundene Unternehmen im Konzern.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
7. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens jedoch auf die Auftragssumme der betroffenen Leistung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn aus Kampagnenentscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme bzw. Lieferung. Retainer können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, frühestens nach der Mindestlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Euskirchen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.